• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

01.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Zwar geht es bei einem Anwaltsvertrag primär um persönliche Dienstleistungen, dennoch kann der Widerruf eines Anwaltsvertrags gerechtfertigt sein. Es entspreche der Lebenswirklichkeit, so der BGH im Urteil vom 23.11.2017 (IX ZR 204/16), dass sich auch Rechtsanwälte moderner Vertriebsformen über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über das Internet, bedienen; der Schutz der Verbraucher gebiete es, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden.

Fernabsatzrecht gilt auch beim Anwalt

Mit einer Anwendungsvoraussetzung für die Fernabsatzvorschriften hatte der BGH sich genauer zu befassen: Nach § 312b I 1 BGB a.F. konnte der Unternehmer darlegen, der Vertragsschluss sei nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Wann von einem solchen System die Rede sein kann, wenn es um das Angebot anwaltlicher Dienstleistungen geht, erörterte der BGH im Detail. Im konkreten Fall hatte sich der Anwalt eines Strukturvertriebs bedient, der für ihn durch Weitergabe von Vollmachtsformularen und Fragebögen eine Vielzahl von Kapitalanlage-Mandaten akquirierte.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


07.07.2025

Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Benefits sind längst mehr als freiwillige Zusatzleistungen; sie sind strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Positionierung im Arbeitsmarkt.

weiterlesen
Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


07.07.2025

TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Ein neuer delegierter Rechtsakt bringt klare Vorgaben für die Berichterstattung ab 2026 mit neuen Meldebögen und dem Grundsatz der Wesentlichkeit.

weiterlesen
TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank