• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

01.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Zwar geht es bei einem Anwaltsvertrag primär um persönliche Dienstleistungen, dennoch kann der Widerruf eines Anwaltsvertrags gerechtfertigt sein. Es entspreche der Lebenswirklichkeit, so der BGH im Urteil vom 23.11.2017 (IX ZR 204/16), dass sich auch Rechtsanwälte moderner Vertriebsformen über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über das Internet, bedienen; der Schutz der Verbraucher gebiete es, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden.

Fernabsatzrecht gilt auch beim Anwalt

Mit einer Anwendungsvoraussetzung für die Fernabsatzvorschriften hatte der BGH sich genauer zu befassen: Nach § 312b I 1 BGB a.F. konnte der Unternehmer darlegen, der Vertragsschluss sei nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Wann von einem solchen System die Rede sein kann, wenn es um das Angebot anwaltlicher Dienstleistungen geht, erörterte der BGH im Detail. Im konkreten Fall hatte sich der Anwalt eines Strukturvertriebs bedient, der für ihn durch Weitergabe von Vollmachtsformularen und Fragebögen eine Vielzahl von Kapitalanlage-Mandaten akquirierte.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht