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09.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anwaltsrelevante EU-Gesetzgebungsprioritäten 2018

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©nmann77/fotolia.com

Bulgarien hat am 01.01.2018 den Vorsitz im Ministerrat der EU übernommen. Aus anwaltlicher Sicht dürften 2018 vor allem die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, grundlegende Änderungen im Gesellschaftsrecht sowie das geplante Dienstleistungspaket von Interesse sein.

Die aus anwaltlicher Sicht relevanten gesetzgeberischen Prioritäten erstrecken sich im Bereich Justiz und Inneres vor allem auf die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die weitere Geldwäschebekämpfung und das Vorantreiben der E-Justiz, etwa beim Zugriff auf elektronische Beweismittel in Strafsachen.

In zwei Stunden zur Gesellschaftsgründung

Weitere Schwerpunkte stellen das von der EU-Kommission erwartete Paket im Gesellschaftsrecht sowie das aus berufsrechtlicher Sicht wichtige Dienstleistungspaket dar, wozu nunmehr bereits Trilogverhandlungen beginnen. Beim gesellschaftsrecht geht es vor allem um die vollständige Online-Gründung von Unternehmen. In Estland dauere seit 2007 die Online-Eingabe der Informationen lediglich 18 Minuten und innerhalb von 2 Stunden sei die Gesellschaft gegründet, erläuterte ein Mitarbeiter des estnischen Unternehmensregisters. Vertreter von EU-Kommission und EU-Parlament befürworteten in diesem Zusammenhang eine Vollharmonisierung durch EU-Recht.

Vollendung des digitalen Binnenmarktes

Die Prioritäten des bulgarischen Ratsvorsitzes decken sich in vielen Punkten mit den Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2018 und 2019, die auf einer gemeinsame Erklärung der Präsidenten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates beruhen. Neben der Sicherheitspolitik sehen die drei Präsidenten auch eine Priorität in der Vollendung des digitalen Binnenmarktes, was den Ausbau des Datenschutzes und den Umgang mit künstlicher Intelligenz und Robotik betrifft.

(DAV, EiÜ vom 08.01.2018 / Viola C. Didier)


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