01.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud /fotolia.com

Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich zu sanktionieren, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert.

Die Linke fordert, dass die Bundesregierung eine von Südafrika und Ecuador ins Leben gerufene Arbeitsgruppe innerhalb des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aktiv unterstützt. Ihr Ziel ist es, ein rechtsverbindliches Instrument auszuarbeiten, mit dem transnationale Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können. Dieser „Treaty-Prozess“ solle verbindliche und einklagbare Regeln für transnational agierende Konzerne aufstellen, betonte eine Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss. Hierfür seien die Vereinten Nationen genau der richtige Ort. Sie kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Bündnis für nachhaltige Textilien auf die Freiwilligkeit der Unternehmen setze und Sanktionsmöglichkeiten ausschließe. Dabei gebe es massive Probleme mit der Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen in den Ländern des globalen Südens.Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die bereits im November 2016 einen ähnlichen Antrag vorgelegt hat, unterstützte die Forderungen der Linken ausdrücklich.

Rolle im UN-Treaty-Prozess

SPD und Union lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass der UN-Treaty-Prozess die Unternehmen selbst nicht einbinde. Außerdem müsse ein ensprechendes Menschenrechtsabkommen neben den transnationalen Konzernen auch nationale Unternehmen einbeziehen. Dies sei bisher aber nicht vorgesehen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), betonte, Deutschland gehe „einen vorbildlichen Weg“. So habe die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte einen Beschwerdemechanismus und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verankert. Mit Blick auf den Treaty-Prozess erklärte Fuchtel, die Regierung werde sich im Herbst zusammen mit den Partnern in der Europäischen Union überlegen, welche Rolle sie in der Arbeitsgruppe künftig einnehmen wolle. Auch er kritisierte, dass weder die Stakeholder noch die nationalen Konzerne in den Prozess einbezogen seien.

(Dt. Bundestag, hib vom 31.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht