01.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud /fotolia.com

Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich zu sanktionieren, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert.

Die Linke fordert, dass die Bundesregierung eine von Südafrika und Ecuador ins Leben gerufene Arbeitsgruppe innerhalb des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aktiv unterstützt. Ihr Ziel ist es, ein rechtsverbindliches Instrument auszuarbeiten, mit dem transnationale Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können. Dieser „Treaty-Prozess“ solle verbindliche und einklagbare Regeln für transnational agierende Konzerne aufstellen, betonte eine Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss. Hierfür seien die Vereinten Nationen genau der richtige Ort. Sie kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Bündnis für nachhaltige Textilien auf die Freiwilligkeit der Unternehmen setze und Sanktionsmöglichkeiten ausschließe. Dabei gebe es massive Probleme mit der Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen in den Ländern des globalen Südens.Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die bereits im November 2016 einen ähnlichen Antrag vorgelegt hat, unterstützte die Forderungen der Linken ausdrücklich.

Rolle im UN-Treaty-Prozess

SPD und Union lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass der UN-Treaty-Prozess die Unternehmen selbst nicht einbinde. Außerdem müsse ein ensprechendes Menschenrechtsabkommen neben den transnationalen Konzernen auch nationale Unternehmen einbeziehen. Dies sei bisher aber nicht vorgesehen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), betonte, Deutschland gehe „einen vorbildlichen Weg“. So habe die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte einen Beschwerdemechanismus und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verankert. Mit Blick auf den Treaty-Prozess erklärte Fuchtel, die Regierung werde sich im Herbst zusammen mit den Partnern in der Europäischen Union überlegen, welche Rolle sie in der Arbeitsgruppe künftig einnehmen wolle. Auch er kritisierte, dass weder die Stakeholder noch die nationalen Konzerne in den Prozess einbezogen seien.

(Dt. Bundestag, hib vom 31.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Meldung

©andreypopov/123rf.com


07.07.2026

Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Die geplante EU Inc. soll Unternehmensgründungen und grenzüberschreitendes Wachstum in Europa erleichtern.

weiterlesen
Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Meldung

©peshkova/123rf.com


07.07.2026

KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

KI verbreitet sich im Arbeitsmarkt, doch Deutschlands systematischer Kompetenzaufbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

weiterlesen
KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht