02.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Anteil der Normalarbeitsverhältnisse steigt

Beitrag mit Bild

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland mit Auskunftspflicht befragt wird.

Die Zahl der Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis erhöhte sich 2015 um rund 317.000 Personen auf 24,8 Millionen. Zu den Normalarbeitnehmern zählen abhängig Beschäftigte mit einer unbefristeten und voll sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt wird.

Die Kernerwerbstätigen umfassen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Enthalten sind dabei neben den Normalarbeitnehmern auch atypisch Beschäftigte, Selbstständige und mithelfende Familienmitglieder. Die Zahl der Kernerwerbstätigen lag im Jahr 2015 bei 36,2 Millionen Personen.

Teilzeitbeschäftigung wird oft zu Normalarbeitsverhältnis

Der Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen ist vor allem durch den Zuwachs bei der Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 20 Stunden begründet. Ihre Zahl erhöhte sich 2015 im Vorjahresvergleich um 5,7 % auf 3,4 Millionen Personen. Die Zahl der Normalarbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung stieg um rund 0,6 % auf 21,4 Millionen Personen an.

Zahl der atypisch Beschäftigten bleibt gleich

Die Zahl der atypisch Beschäftigten ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr zwar um 28.000 Personen auf 7,5 Millionen leicht angestiegen. Ihr Anteil an den Kernerwerbstätigen blieb allerdings nahezu konstant bei 20,8 % (2014: 20,9 %). Bei den Frauen lag der Anteil atypisch Beschäftigter mit 31,2 % nach wie vor deutlich über dem Anteil der Männer (11,7 %). Zu den atypisch Beschäftigten zählen befristet Beschäftigte (7,0 % aller Kernerwerbstätigen), Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden (13,4 %), geringfügig Beschäftigte (6,5 %) sowie Beschäftigte in Zeitarbeit (1,8 %).

Nationalität führt zu Unterschieden

Ausländische Erwerbstätige sind überdurchschnittlich oft atypisch beschäftigt. 2015 waren 29,0 % der Kernerwerbstätigen aus dem Ausland der Europäischen Union (EU) und 34,4 % aus dem Nicht-EU-Ausland atypisch beschäftigt. Von den deutschen Arbeitnehmern gingen hingegen 19,6 % einer atypischen Beschäftigung nach. Vor allem die Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Wochenstunden sowie die geringfügige Beschäftigung lagen bei Personen aus dem Nicht-EU-Ausland mit 21,9 % und 14,2 % höher als bei Personen aus der EU (15,3 % und 8,6 %) und deutschen Erwerbstätigen (12,8 % und 5,9 %).

(Destatis, PM vom 20.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht