Die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes werden bis 2018 stark ansteigen. Ûnter anderem profitieren Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall von der Steuervergünstigung nach § 13a Erbschaftsteuergesetz.
Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/13456) vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018 hervorgeht, wird mit einem Anstieg der Gesamtsumme von 20,9 Mrd. im Jahr 2015 auf 25,2 Mrd. im Jahr 2018 gerechnet. Insgesamt seien elf Finanzhilfen neu eingeführt werden. Das Anwachsen der Subventionssumme beruhe auf Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz. Die Summe der Steuervergünstigungen steigt nach diesen Angaben nur leicht von 15,4 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 16,1 Mrd. im Jahr 2018. 53,1 Prozent aller Subventionen gehen an die gewerbliche Wirtschaft. Hinzu kommen 10,74 Mrd. Euro Finanzhilfen, die von den Bundesländern (zum Teil als Kredite) gewährt werden.
5,7 Milliarden Euro Steuervergünstigung für Unternehmer
Im Erb- oder Schenkungsfall profitieren Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG. Diese allerdings nur die Länderkassen belastende Steuervergünstigung hat ein Volumen von 5,7 Milliarden Euro. Knapp 4 Milliarden Euro macht der ermäßigte Steuersatz für kulturelle und andere Leistungen aus. Davon entfallen gut 2 Milliarden auf den Bund. Die Steuerfreiheit für Schichtzuschläge macht knapp 3 Milliarden Euro aus, davon eine Milliarde zu Lasten des Bundes. 871 Millionen Euro Steuerausfälle beim Bund und gut 2 Milliarden Euro insgesamt macht die Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand aus.
(Dt. Bundestag, hib vom 06.09.2017 / Viola C. Didier)