13.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Anstieg der Arbeitskosten

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In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom ersten Quartal 2016 zum ersten Quartal 2017 kalenderbereinigt um 2,5 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im ersten Quartal 2017 im Vergleich zum ersten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 1,9 Prozent, die Lohnnebenkosten stiegen um 4,5 Prozent. Dies ging insbesondere auf einen im Jahresvergleich deutlich höheren Krankenstand zurück.

Vergleich mit EU-Staaten

Für das Jahr 2016 liegen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 2,5 Prozent. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 1,6 Prozent. Deutschland lag damit das sechste Jahr in Folge über dem EU-Durchschnitt. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 13,1 Prozent), Bulgarien (+ 7,9 Prozent) sowie Litauen (+ 7,5 Prozent) auf. In Kroatien (– 6,3 Prozent) und Italien (– 0,9 Prozent) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit + 1,5 Prozent deutlich geringer aus als in Deutschland. In Belgien, Malta (jeweils + 0,2 Prozent) und Spanien (+ 0,3 Prozent) blieben die Arbeitskosten nahezu unverändert.

(Destatis vom 09.06.2017 / Viola C. Didier)


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