• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anrechnung eines Praktikums auf die Probezeit?

19.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Anrechnung eines Praktikums auf die Probezeit?

Beitrag mit Bild

Eine spannende Frage in der Generation Praktikum: Kann das Praktikum auf die Probezeit angerechnet werden?

Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen. Auf den Inhalt und die Zielsetzung des Praktikums kommt es nicht an, entschied das BAG in einem aktuellen Fall.

In dem Streitfall hatte sich der Kläger im Frühjahr 2013 bei der Beklagten um eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel beworben. Die Beklagte versprach ihm die Aufnahme der Ausbildung zum 1. August. Zur Überbrückung schlossen die Parteien einen „Praktikantenvertrag“ mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli. Nach dem gesonderten Berufsausbildungsvertrag begann anschließend die Ausbildung mit einer Probezeit von drei Monaten. Im Oktober kündigte die Beklagte das Berufsausbildungsverhältnis. Der Kläger hielt die Kündigung für unwirksam. Das dem Berufsausbildungsverhältnis vorausgegangene Praktikum sei auf die Probezeit anzurechnen. Die Beklagte habe sich bereits während des Praktikums ein vollständiges Bild über ihn machen können.

Kein Erfolg vor dem BAG

Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte der Kläger keinen Erfolg (Urteil vom 19.11.2015, Az. 6 AZR 844/14). Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten Ausbildungsberuf wesentlichen Umstände eingehend zu prüfen. Dies ist nur unter den Bedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses mit seinen spezifischen Pflichten möglich – nicht bei einem Praktikum. Das Berufsausbildungsverhältnis konnte daher während der Probezeit gemäß § 22 Abs. 1 BBiG ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden, denn das Praktikum war nicht zu berücksichtigen. Dasselbe würde auch dann gelten, wenn es sich hierbei nicht um ein Praktikum, sondern um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hätte.

(BAG, PM v. 19.11.2015 / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht