18.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Anpassungen an IAS 1 und IAS 8

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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2017/6 Definition of Material (Proposed amendments to IAS 1 and IAS 8) veröffentlicht.  Mit den Änderungsvorschlägen soll eine einheitliche Definitionsgrundlage zum Begriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen im IFRS-Regelwerk geschaffen werden.

Hierfür schlägt der IASB eine Angleichung der leicht abweichenden Definitionen in IAS 1, IAS 8 und dem Rahmenkonzept vor. Im Ergebnis der Angleichung der Definitionen und zusätzlichen Klarstellungsvorschlägen im IASB-Entwurf sieht der IASB keine bedeutenden praktischen Auswirkungen auf die Beurteilung von Wesentlichkeit. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird die Änderungsvorschläge für IAS 8 im IASB-Entwurf in seiner 62. Sitzung am 19.10.2017 besprechen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 15.01.2018 erbeten.

(DRSC vom 15.09.2017 / Viola C. Didier)


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