18.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Anpassung von IDW EPS 850 n.F. an ISA

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Berichtszeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW EPS 850 n.F. an die ISA [DE] angepasst.

Die Änderungen des IDW Prüfungsstandards: Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW EPS 850 n.F.) betreffen nur Anpassungen an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Eine darüberhinausgehende inhaltliche Überarbeitung zur Berücksichtigung technologischer und organisatorischer Entwicklungen der letzten Jahre ist nicht erfolgt. Der FAIT plant aber, im Rahmen eines Projektes notwendige Anpassungsbedarfe diesbezüglich zu identifizieren und in naher Zukunft umzusetzen.

Materielle Änderungen bei IDW PS 850

Bei der Anpassung des IDW PS 850 (Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie) haben sich auch materielle Änderungen ergeben. Aus diesem Grund wurde hier ein Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Textziffern erarbeitet.

Eventuelle Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung angepassten Textziffern werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW (stellungnahmen@idw.de) bis zum 30.06.2021 erbeten. Die Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden im Internet auf der Webseite des IDW veröffentlicht.

(IDW vom 14.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank