• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anonyme Hinweise auf kartellrechtliche Verstöße

10.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anonyme Hinweise auf kartellrechtliche Verstöße

Die Europäische Kommission hat den Anwendungsbereich ihres anonymen kartellrechtlichen Whistleblower-Tools ausgeweitet.

Beitrag mit Bild

imilian/123rf.com

Bürgerinnen und Bürger können der EU-Kommission dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße und Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken. Damit können Einzelpersonen die Kommission anonym auf alle Arten möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht hinweisen. Seit seiner Einführung 2017 gehen jährlich etwa 100 Meldungen über das Instrument ein.

Anonymität der Hinweisgeber bleibt gewahrt

Mit dem Instrument soll die Anonymität von Hinweisgebern gewahrt werden, die Grund zu der Annahme haben, dass ihre Meldung zu Vergeltungsmaßnahmen gegen sie in irgendeiner Form führen könnte. Die Kommission verwendet ein speziell entwickeltes verschlüsseltes Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglicht, sodass der Hinweisgeber Informationen liefern und die Kommission um weitere Erläuterungen bitten kann. Der Dienst wird von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben, der als Vermittler fungiert und nur den Inhalt der empfangenen Nachrichten weiterleitet, ohne Metadaten zu übermitteln, die zur Identifizierung der Person, die die Informationen liefert, verwendet werden könnten.

Hintergründe zum Whistleblower-Tool

Das Whistleblower-Tool wurde 2017 eingeführt, um es jeder Person zu ermöglichen, der EU-Kommission anonym Kartelle und andere Kartellverstöße wie Preisabsprachen, Absprachen bei Ausschreibungen und den unfairen Ausschluss von Wettbewerbern zu melden. Auch Bürgerinnen und Bürger können nun ihre Meinung kundtun und der Kommission dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße wie das „Gun Jumping“ sowie Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken.

Seit seiner Einführung gehen jährlich rund 100 Meldungen ein. Die Entscheidung, den Anwendungsbereich des Whistleblower-Tools zu erweitern, bietet Synergien in allen Bereichen des EU-Wettbewerbsrechts. Die Kommission ermutigt Personen, die über solches Insiderwissen verfügen, sich online mit einer anonymen Meldung an die Kommission zu wenden.


EU-Kommission vom 09.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht