Der Finanzausschuss führt heute eine öffentliche Anhörung zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie durch. Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte jedoch umstrittene Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht.
Mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Wesentliche Änderungen sind die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität und die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind sowie die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten.
Bis zum 27.11.2015 muss die Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein.
(Bundestag / Viola C. Didier)