07.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anhörung zur Transparenzrichtline

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Finanzausschuss führt heute eine öffentliche Anhörung zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie durch. Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte jedoch umstrittene Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht.

Mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Wesentliche Änderungen sind die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität und die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind sowie die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten.

Bis zum 27.11.2015 muss die Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein.

(Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


12.01.2026

Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Deutsche Unternehmen sind stark auf internationale Datentransfers angewiesen, trotz unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen.

weiterlesen
Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)