05.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anhörung zum Vergaberecht

Beitrag mit Bild

Vergabefahren sollen künftig effizienter, einfacher und flexibler werden.

Die Modernisierung des Vergaberechts in Deutschland ist Thema einer Öffentlichen Anhörung, die der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie am kommenden Montag durchführen wird.

Bei der Anhörung geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281). Damit will die Bundesregierung das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit soll das deutsche Vergaberecht eine neue Struktur bekommen, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird grundlegend überarbeitet.

Mehr Vorgabemöglichkeiten und elektronische Angebotsabgabe

Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Dies komme auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden. Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. „Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

(hib – heute im bundestag Nr. 566 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank