Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.
Das Bundessozialgericht hatte im April 2014 entschieden, dass die bei Unternehmen tätigen Syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, um stattdessen in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied zu werden. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) drauf ab, dort die Stellung des Syndikusanwalts zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen.
Kritik an Aufhebung des Vertretungsverbots
Wolfgang Ewer vom Deutschen Anwaltsverein und Ekkehart Schäfer von der Bundesrechtsanwaltskammer lobten im Grundsatz die geplante Neuregelung. Allerdings betonte Ewer, dass die vorgesehene eigenständige Definition des Syndikusanwalts in der BRAO als auch die geplante Doppelzulassung nicht notwendig seien, während Schäfer eben jene Regelungen begrüßte. Schäfer kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf eine teilweise Aufhebung des Vertretungsverbots vorsehe. Dies dürfe nicht sein. Auch Christian Wolf, Rechtswissenschaftler an der Leibniz Universität Hannover, verwies darauf, dass die Neuregelung das Vertretungsverbot unterlaufen könne.
(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)