02.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anhörung zum Recht der Syndikusanwälte

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.

Das Bundessozialgericht hatte im April 2014 entschieden, dass die bei Unternehmen tätigen Syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, um stattdessen in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied zu werden. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) drauf ab, dort die Stellung des Syndikusanwalts zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen.

Kritik an Aufhebung des Vertretungsverbots

Wolfgang Ewer vom Deutschen Anwaltsverein und Ekkehart Schäfer von der Bundesrechtsanwaltskammer lobten im Grundsatz die geplante Neuregelung. Allerdings betonte Ewer, dass die vorgesehene eigenständige Definition des Syndikusanwalts in der BRAO als auch die geplante Doppelzulassung nicht notwendig seien, während Schäfer eben jene Regelungen begrüßte. Schäfer kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf eine teilweise Aufhebung des Vertretungsverbots vorsehe. Dies dürfe nicht sein. Auch Christian Wolf, Rechtswissenschaftler an der Leibniz Universität Hannover, verwies darauf, dass die Neuregelung das Vertretungsverbot unterlaufen könne.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank