Gestern fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) statt. Der Schwerpunkt lag bei Fragen zur Neuorganisation der öffentlichen Prüferaufsicht als Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitgehend einig waren sich die Sachverständigen bei der Anhörung, dass eine eigenständige Aufsichtsstelle der Angliederung an eine bestehende Behörde vorzuziehen sei, dies insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit der öffentlichen Aufsicht. Durch die Eingliederung in eine bestehende Behörde werde die öffentliche Aufsicht in der öffentlichen Wahrnehmung geschwächt. WPK-Präsident und Sachverständiger Gerhard Ziegler betonte, dass die Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle durch die Inspektoren der öffentlichen Aufsicht kritisch zu sehen sei. Dieser Regelungsvorschlag sei nicht in der EU-Abschlussprüferrichtlinie vorgegeben und gehe über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus.
Registrierungspflicht – ja oder nein?
Einigkeit unter den Sachverständen bestand auch darin, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Registrierungspflicht als gesetzlicher Abschlussprüfer, die Pflicht der WPK den Berufsangehörigen hierüber eine Bescheinigung auszustellen sowie die handelsrechtliche Verknüpfung in § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB unnötig Bürokratie schaffe. Ein Meldeverfahren bei der WPK sei völlig ausreichend, wobei nicht auf die Absicht, als gesetzlicher Abschlussprüfer tätig zu werden, sondern auf den Zeitpunkt des ersten erteilten Bestätigungsvermerkes abgestellt werden sollte.
Kürzere Aufbewahrungsfrist für Handakten
Mit Blick auf den Bürokratieabbau sprach sich Ziegler für die europarechtlich vorgegebene Aufbewahrungsfrist für Handakten von fünf, statt der im Gesetzentwurf vorgesehenen zehn Jahre aus. Außerdem plädierte Ziegler für die Beibehaltung der Firewall im Qualitätskontrollverfahren.
(WPK / Viola C. Didier)