29.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Anhebung der Regelaltersgrenze beschlossen

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Das Bundeskabinett hat gestern den Rentenversicherungsbericht 2018 sowie den dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen.

Angesicht der weiterhin positiven wirtschaftlichen Entwicklung zeigt der Rentenversicherungsbericht eine erfreuliche Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die wesentlichen Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2018 sind:

Für Ende 2018 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 38 Milliarden Euro geschätzt.

  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,1 %. Ein Absinken des Sicherungsniveaus unter 48 % wird bis zum Jahr 2025 durch die Sicherungslinie verhindert, die durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wird und die erstmals im Jahr 2021 greift.
  • Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2023 bei 18,6 % stabil. Anschließend steigt der Beitragssatz auf 19,9 % im Jahr 2024 und würde im Jahr 2025 die Sicherungslinie von 20 % überschreiten. Daher greift die Sicherungslinie und hält den Beitragssatz bei 20 % stabil.
  • Längerfristig bleiben demographische Herausforderungen bestehen. Nach dem Jahr 2025 steigt der Beitragssatz weiter bis auf 22,1 % im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2032 beträgt er 22,5 %. Ab dem Jahr 2026 sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern unter 48 %. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2032 beträgt es 44,9 %.

Zum dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Im Ergebnis hält die Bundesregierung die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin für notwendig und für vertretbar. Die stufenweise Einführung über den langfristigen Zeitraum bis zum Jahr 2031 schafft Planungssicherheit und verhindert, dass Beschäftigte und Unternehmen überfordert werden. Die wesentlichen Ergebnisse des Berichtes zur Anhebung der Altersgrenze sind:

  • Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen dynamisch entwickelt. Die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen ist seit 2000 stärker gestiegen als in allen anderen EU-Ländern, und zwar von 20 % auf gut 58 % im Jahr 2017.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren ist seit dem Jahr 2000 bis 2017 um rund 1,5 Millionen auf 2,1 Millionen gestiegen. Dieser Zuwachs geht mit einer steigenden Beschäftigungsquote einher, die bei den 60- bis 64-Jährigen mittlerweile rund 40 % beträgt.
  • Immer mehr Unternehmen stellen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels, zum Beispiel durch eine stärkere Einbindung Älterer in betriebliche Weiterbildung oder durch eine altersgerechte Ausstattung der Arbeitsplätze.

(BMAS vom 28.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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