Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sog. Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.
Freibeträge für kommunale Mandatsträger
Die Freibeträge des sog. Ratsherrenerlasses wurden mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 % angehoben, nachdem sie seit 12 Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Hiernach ergeben sich folgende Beträge:
in einer Gemeinde oder Stadt mit monatlich jährlich
höchstens 20.000 Einwohnern 125,00 Euro 1.500,00 Euro
20.001 bis 50.000 Einwohnern 199,00 Euro 2.388,00 Euro
50.001 bis 150.000 Einwohnern 245,00 Euro 2.940,00 Euro
150.001 bis 450.000 Einwohnern 307,00 Euro 3.684,00 Euro
mehr als 450.000 Einwohnern 367,00 Euro 4.404,00 Euro
in einem Landkreis mit monatlich jährlich
höchstens 250.000 Einwohnern 245,00 Euro 2.940,00 Euro
mehr als 250.000 Einwohnern 307,00 Euro 3.684,00 Euro
250 Euro monatlich steuerfrei
Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 250 Euro.