• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen

24.10.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Nachdem der Mitarbeiterstab der Europäischen Kommission am 13.09.2023 den Vorschlag für eine delegierte Richtlinie zur Änderung der Bilanzrichtlinie zur öffentlichen Konsultation gestellt hatte, zu dem sich das IDW grundsätzlich zustimmend geäußert hat, hat nun die Europäische Kommission am 17.10.2023 den Vorschlag in leicht geänderter Fassung angenommen.

Anhebung der Schwellenwerte

Der Vorschlag sieht vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse, die neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß bzw. von Konzernen als klein, mittelgroß und groß sind, zeitnah um grundsätzlich 25 % anzuheben. Dadurch soll der seit der letzten Anhebung vor ca. zehn Jahren eingetretenen Geldentwertung Rechnung getragen werden.

Die angehobenen Schwellenwerte sollen erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Abweichend vom Vorschlag vom 13.09.2023 sieht der Vorschlag vom 17.10.2023 nun vor, dass die EU-Mitgliedstaaten eine Anwendung der angehobenen Schwellenwerte bereits auf Abschlüsse für Geschäftsjahre gestatten können, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (d.h. im Falle eines kalenderjahrgleichen Geschäftsjahres bereits erstmals auf Abschlüsse für 2023).

Voraussichtlich baldiges Inkrafttreten

Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und an den EU-Ministerrat übermittelt, die grundsätzlich zwei Monate Zeit haben, den Vorschlag (wenn, dann in Gänze) abzulehnen. Im Falle der Nichtablehnung wird die delegierte Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und soll drei Tage danach in Kraft treten. Danach ist die geänderte Bilanzrichtlinie innerhalb von maximal zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.


IDW vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2025

Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Eine GmbH, die lediglich über ihren Geschäftsführer Unterricht erteilt, gilt laut BFH nicht als berufsbildende Einrichtung und ist nicht von der Gewerbesteuer befreit.

weiterlesen
Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


16.10.2025

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung können steuerlich anerkannt werden, wenn die Auslastung über 3–5 Jahre im ortsüblichen Rahmen liegt.

weiterlesen
BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerboard

Erik Muscheites


15.10.2025

FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Zuwendungen Dritter an eine Stiftung lösen grundsätzlich keine Schenkungsteuer beim Stifter aus. Genau dies nahm jedoch ein Finanzamt im Fall einer liechtensteinischen Stiftung an, deren Stifter im Inland ansässig ist.

weiterlesen
FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank