Mit BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 12.07.2024 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 angepasst.
Danach gilt die Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro zum 01.01.2024.