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08.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhebung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Anhebung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

© Robert Kneschke/fotolia.com

Die Koalition hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden.

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, meistens fünf Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können aber bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat, die sog. Sofortabschreibung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Spürbare Bürokratieentlastung

Die Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter ergänzt thematisch die Arbeitsprogramme „Bessere Rechtsetzung 2014 und 2016“, mit denen die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wichtige Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht hat, darunter die Bürokratieentlastungsgesetze I und II.

(BMWi, PM vom 07.03.2017/ Viola C. Didier)


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