• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anhebung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

08.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhebung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Beitrag mit Bild

© Robert Kneschke/fotolia.com

Die Koalition hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden.

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, meistens fünf Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können aber bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat, die sog. Sofortabschreibung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Spürbare Bürokratieentlastung

Die Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter ergänzt thematisch die Arbeitsprogramme „Bessere Rechtsetzung 2014 und 2016“, mit denen die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wichtige Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht hat, darunter die Bürokratieentlastungsgesetze I und II.

(BMWi, PM vom 07.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)