28.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhangangaben über Abschlussprüferhonorar

Beitrag mit Bild

Honorare müssen in Abschlüssen und Transparenzberichten offengelegt werden. Fraglich ist, wie hiervon Prüfungs- und Beratungsleistungen abgegrenzt werden.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat den IDW RS HFA 36 n.F. verabschiedet. Die Stellungnahme befasst sich vor dem Hintergrund der Offenlegung von Honoraren in Abschlüssen und Transparenzberichten mit Fragen der Abgrenzung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und soll zu einem einheitlichen Verständnis beizutragen.

Die bereits im Jahr 2011 begonnene Diskussion zur Bestandserhebung und Zuordnung von Einzelleistungen in die in § 285 Nr. 17 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB genannten Leistungskategorien und die Abgrenzung der Leistungskategorien untereinander wurde zwischenzeitlich vor dem Hintergrund der EU-Regulierungsdebatte unterbrochen. Dem überarbeiteten IDW RS HFA 36 n.F. liegt ein erweitertes Verständnis des Begriffs „Abschlussprüfungsleistung“ zugrunde.

IDW RS HFA 36 n.F. „Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar“ wird in Heft 11/2016 der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 27.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marcus_hofmann/fotolia.com


24.10.2024

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Besonders die Großbetriebe stehen im Fokus der Betriebsprüfungen, da sie ein höheres Risiko für komplexe Steuerhinterziehungsfälle bieten.

weiterlesen
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


24.10.2024

Betriebsratswahl im Homeoffice

Der Wahlvorstand kann abwesenden Arbeitnehmern die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ohne Antrag zusenden, entschied das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl im Homeoffice

Meldung

© Marco2811 / fotolia.com


23.10.2024

Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Anwaltskosten können bei Verkomplizierung der Verteidigung durch den Mandanten steigen, stellte das OLG Frankfurt/M. klar.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank