28.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhangangaben über Abschlussprüferhonorar

Beitrag mit Bild

Honorare müssen in Abschlüssen und Transparenzberichten offengelegt werden. Fraglich ist, wie hiervon Prüfungs- und Beratungsleistungen abgegrenzt werden.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat den IDW RS HFA 36 n.F. verabschiedet. Die Stellungnahme befasst sich vor dem Hintergrund der Offenlegung von Honoraren in Abschlüssen und Transparenzberichten mit Fragen der Abgrenzung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und soll zu einem einheitlichen Verständnis beizutragen.

Die bereits im Jahr 2011 begonnene Diskussion zur Bestandserhebung und Zuordnung von Einzelleistungen in die in § 285 Nr. 17 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB genannten Leistungskategorien und die Abgrenzung der Leistungskategorien untereinander wurde zwischenzeitlich vor dem Hintergrund der EU-Regulierungsdebatte unterbrochen. Dem überarbeiteten IDW RS HFA 36 n.F. liegt ein erweitertes Verständnis des Begriffs „Abschlussprüfungsleistung“ zugrunde.

IDW RS HFA 36 n.F. „Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar“ wird in Heft 11/2016 der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 27.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht