28.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Anhangangaben über Abschlussprüferhonorar

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Honorare müssen in Abschlüssen und Transparenzberichten offengelegt werden. Fraglich ist, wie hiervon Prüfungs- und Beratungsleistungen abgegrenzt werden.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat den IDW RS HFA 36 n.F. verabschiedet. Die Stellungnahme befasst sich vor dem Hintergrund der Offenlegung von Honoraren in Abschlüssen und Transparenzberichten mit Fragen der Abgrenzung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und soll zu einem einheitlichen Verständnis beizutragen.

Die bereits im Jahr 2011 begonnene Diskussion zur Bestandserhebung und Zuordnung von Einzelleistungen in die in § 285 Nr. 17 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB genannten Leistungskategorien und die Abgrenzung der Leistungskategorien untereinander wurde zwischenzeitlich vor dem Hintergrund der EU-Regulierungsdebatte unterbrochen. Dem überarbeiteten IDW RS HFA 36 n.F. liegt ein erweitertes Verständnis des Begriffs „Abschlussprüfungsleistung“ zugrunde.

IDW RS HFA 36 n.F. „Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar“ wird in Heft 11/2016 der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 27.10.2016/ Viola C. Didier)


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