• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Angestellter Anwalt darf Partner der Kanzlei nicht vertreten

28.03.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Angestellter Anwalt darf Partner der Kanzlei nicht vertreten

Der EuGH hat klargestellt, dass ein Anwalt kein unabhängiger Vertreter im Sinne des Art. 19 (3) der EuGH-Satzung ist, wenn er in einem Beschäftigungsverhältnis zu seinem Mandanten steht.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 24.03.2022 (Rs. C-529/18 P) das Urteil des EuG (Rs. T-664/16) im Ergebnis bestätigt, mit dem eine Klage abgewiesen wurde, weil der Kläger nicht ordnungsgemäß vertreten worden war. Das EuG hatte entschieden, dass ein Anwalt kein unabhängiger Vertreter im Sinne des Art. 19 (3) der EuGH-Satzung sei, wenn er in einem Beschäftigungsverhältnis zu seinem Mandanten stehe.

Schutz des Mandanteninteresses

Der EuGH hat nun deutlich gemacht, dass diese Auslegung zu weitgehend sei und dass ein Vertretungsmangel nur anzunehmen sei, wenn der Anwalt seiner Aufgabe offensichtlich nicht mehr nachkommen könne. Das Vertretungserfordernis diene dem Schutz des Mandanteninteresses und der Sicherung der ordnungsgemäßen Rechtspflege. Der Anwalt solle als Vermittler im Rechtsstreit auftreten. Auch ein angestellter Anwalt erfülle grundsätzlich die Anforderungen an die Unabhängigkeit.

Anwalt muss unabhängig sein

Allerdings sei die Unabhängigkeit dann nicht mehr gewährleistet, wenn der Mandant als Partner der Kanzlei tatsächlich Kontrolle über den Mitarbeiter ausübe. So lag es  nach den Feststellungen des EuGH im vorliegenden Fall. Zuletzt stellte der EuGH unter Bezugnahme auf seine vorangegangene Rechtsprechung fest, dass der Vertretungsmangel nach Ablauf der Klagefrist auch nicht mehr geheilt werden könne.


DAV, Europa im Überblick vom 25.03.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank