• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Angaben zur Frauenquote: IDW PH 9.350.1 aufgehoben

28.01.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Angaben zur Frauenquote: IDW PH 9.350.1 aufgehoben

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises: Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (IDW PH 9.350.1) beschlossen.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Erklärung zur Unternehmensführung. Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) vom 11.08.2021 hat u.a. die Inhalte der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB) und die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 334 Abs. 1 HGB) geändert.

Neue Prüfungsverlautbarung zur Frauenquote geplant

Aus Sicht des HFA führen diese Änderungen und ihre Begründung zu neuen Aspekten für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob die Angaben zur (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung erfolgt sind. Er hält es für erforderlich, eine neu gefasste IDW Prüfungsverlautbarung zu entwickeln, die dem FüPoG II einschließlich dessen Gesetzesbegründung entspricht.


IDW vom 26.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


22.01.2026

EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Die EU-Kommission will die Resilienz im Bereich der Cybersicherheit stärken und hat deshalb den EU Cybersecurity Act überarbeitet.

weiterlesen
EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)