20.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Anforderungen an Sanierungskonzepte

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Der IDW S6 ist ein Industriestandard, der aufzeigt, welche Anforderungen und Inhalte ein Sanierungsgutachten kennzeichnen. Nun hat das IDW den Entwurf einer Neufassung des bisherigen IDW S 6 verabschiedet.

Der Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 hält an den Kernanforderungen zur Erstellung von Sanierungskonzepten fest. Er unterscheidet sich vom bisherigen Standard im Wesentlichen durch kürzere bzw. gestrichene Ausführungen zu erläuternden Grundlagen (insb. zu Krisenstadien, zu Maßnahmen zur Überwindung der Krisenstadien, zum Leitbild des sanierten Unternehmens etc.). Diese sollen mit der finalen Verabschiedung in die Neufassung der Fragen und Antworten einfließen.

Klarstellung von Details und Anpassungen für KMU

Neben der Straffung der Ausführungen werden einzelne Details klargestellt. So wird deutlicher als bisher erläutert, dass bei einem Sanierungskonzept für wenig komplexe Unternehmen (z.B. bei zahlreichen KMU) zwar alle Anforderungen erfüllt sein müssen, die Detailtiefe der Beschreibungen aber nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit entsprechend angepasst werden kann. Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu dem Entwurf werden bis zum 31.01.2018 erbeten. Der IDW ES 6 n.F. wird in Heft 10/2017 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 19.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


17.04.2024

EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Die neue ZEW-Studie zeigt, dass durch die Offenlegungspflicht für Unternehmen in der EU eine Ungleichbehandlung zu multinationalen Konzernen stattfindet.

weiterlesen
EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com


17.04.2024

Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com


16.04.2024

Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, an der stufenweisen Wiedereingliederung mitzuwirken. Dem steht eine fehlende Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen.

weiterlesen
Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank