• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern

07.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern

Auch bei der Kfz-Besteuerung gilt: Die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten wiegt schwer. Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Rechtsanwälte sensible Daten im Fahrtenbuch schwärzen dürfen – doch nicht unbegrenzt.

Beitrag mit Bild

©maho/fotolia.com

Ein Rechtsanwalt legte seinem Finanzamt ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vor, um den beruflichen Nutzungsanteil seines Pkw geltend zu machen. Das Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch nicht an, da wesentliche Angaben fehlten.

Verschwiegenheitspflicht versus Nachweispflicht

Das Finanzgericht Hamburg stellte mit Urteil vom 13.11.2024 (3 K 111/21) klar, dass in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht auch die Identität und die bloße Existenz eines Mandatsverhältnisses schützt. Daher dürfen Berufsgeheimnisträger wie Anwälte im Fahrtenbuch Schwärzungen vornehmen, sofern diese dem Schutz der Mandantenidentität dienen.

Grenzen der Schwärzung

Gleichzeitig betonte das Gericht: Die Beweislast für die berufliche Nutzung bleibt beim Steuerpflichtigen. Schwärzungen müssen nachvollziehbar und auf das Nötigste beschränkt sein. Nicht geschwärzt werden dürfen etwa Ortsnamen, Gerichtsorte oder Fahrten zur Kanzlei, wenn diese keinen Rückschluss auf einen Mandanten zulassen.

Kann das Fahrtenbuch aufgrund der Schwärzungen nicht mehr inhaltlich überprüft werden, muss der Anwalt zusätzliche Erläuterungen liefern. Er muss konkret erklären, weshalb bestimmte Angaben geschwärzt wurden und wie sich die berufliche Veranlassung der Fahrten trotzdem nachvollziehen lässt.

Da das vorgelegte Fahrtenbuch des Streitfalls die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nicht erfüllte, entschied das FG Hamburg, dass die pauschale 1%-Methode zur Anwendung kommt – trotz der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.


FG Hamburg vom 04.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

artefacti/123rf.com


30.05.2025

PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Eine GmbH darf den Vorsteuerabzug für Investitionsgüter wie einen PKW geltend machen, wenn dieser unternehmerisch genutzt wird – selbst bei formalen Unschärfen.

weiterlesen
PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Meldung

Der Betrieb


30.05.2025

EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

EFRAG bietet mit dem neuen Unterstützungspaket Tools für KMU, um freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach dem VSME-Standard zu erstellen.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank