• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anbringen von Auto-Frostschutz gehört nicht zum Arbeitsweg

09.02.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Anbringen von Auto-Frostschutz gehört nicht zum Arbeitsweg

Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Beitrag mit Bild

©Waldbach/fotolia.com

Die gesetzliche Unfallversicherung greift u.a. bei Arbeitsunfällen. Zu den versicherten Tätigkeiten gehört nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII auch das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit. Im Streitfall war der Sachverhalt jedoch kompliziert.

Die Klägerin hatte sich an einem Wintertag mit dem Pkw auf den Weg zur Arbeit gemacht. Auf einem Parkplatz in der Nähe ihrer Arbeitsstelle stieg sie aus, um die letzten ca. 200 Meter zu Fuß zurückzulegen. Wegen der frostigen Temperaturen brachte sie aber zunächst eine Abdeckmatte an der Frontscheibe ihres Wagens an. Dazu ging sie nach den Feststellungen des Gerichts um das Auto herum. Auf der Beifahrerseite knickte sie dann beim Zurücktreten um und brach sich das Sprunggelenk. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Anbringen der Frostschutz-Abdeckung sind außerbetriebliche Gründe

Zu Recht, wie das LSG Sachsen-Anhalt entschieden hat (Urteil vom 14.12.2022 – L 6 U 61/20). Das Anbringen der Frostschutz-Abdeckung nach dem Ende der Autofahrt und vor dem Antritt des restlichen Weges zu Fuß habe nicht zum Arbeitsweg gehört, sondern diesen aus außerbetrieblichen Gründen unterbrochen.

„Das vorsorgliche Abdecken einer Autoscheibe nach dem Abstellen des Autos“, so der Senat, „stellt eine unversicherte Handlung dar, die allein der Vorbereitung einer (späteren) Fahrt dient.“ Im vorliegenden Fall habe es sich nicht um eine für den Versicherungsschutz unschädliche private Verrichtung „im Vorbeigehen“ gehandelt. Denn das Abdecken der Scheibe habe einen räumlichen Abweg und eine ganz vom Weg unabhängige Verrichtung erfordert. Deshalb habe eine deutliche Unterbrechung des Arbeitsweges vorgelegen.


LSG Sachsen-Anhalt vom 02.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


12.02.2025

Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Die Übertragung von sog. Wohnungsunternehmen ist in der Beratungspraxis ein immer wieder relevantes Thema.

weiterlesen
Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.02.2025

Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Unternehmen die Möglichkeit haben, Kartellbußen von ihren Führungskräften zurückzufordern.

weiterlesen
Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


12.02.2025

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Die Steuerlast ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. In Deutschland sorgt das bestehende Steuersystem jedoch für Nachteile im internationalen Vergleich.

weiterlesen
Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank