• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anbringen von Auto-Frostschutz gehört nicht zum Arbeitsweg

09.02.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Anbringen von Auto-Frostschutz gehört nicht zum Arbeitsweg

Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Beitrag mit Bild

©Waldbach/fotolia.com

Die gesetzliche Unfallversicherung greift u.a. bei Arbeitsunfällen. Zu den versicherten Tätigkeiten gehört nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII auch das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit. Im Streitfall war der Sachverhalt jedoch kompliziert.

Die Klägerin hatte sich an einem Wintertag mit dem Pkw auf den Weg zur Arbeit gemacht. Auf einem Parkplatz in der Nähe ihrer Arbeitsstelle stieg sie aus, um die letzten ca. 200 Meter zu Fuß zurückzulegen. Wegen der frostigen Temperaturen brachte sie aber zunächst eine Abdeckmatte an der Frontscheibe ihres Wagens an. Dazu ging sie nach den Feststellungen des Gerichts um das Auto herum. Auf der Beifahrerseite knickte sie dann beim Zurücktreten um und brach sich das Sprunggelenk. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Anbringen der Frostschutz-Abdeckung sind außerbetriebliche Gründe

Zu Recht, wie das LSG Sachsen-Anhalt entschieden hat (Urteil vom 14.12.2022 – L 6 U 61/20). Das Anbringen der Frostschutz-Abdeckung nach dem Ende der Autofahrt und vor dem Antritt des restlichen Weges zu Fuß habe nicht zum Arbeitsweg gehört, sondern diesen aus außerbetrieblichen Gründen unterbrochen.

„Das vorsorgliche Abdecken einer Autoscheibe nach dem Abstellen des Autos“, so der Senat, „stellt eine unversicherte Handlung dar, die allein der Vorbereitung einer (späteren) Fahrt dient.“ Im vorliegenden Fall habe es sich nicht um eine für den Versicherungsschutz unschädliche private Verrichtung „im Vorbeigehen“ gehandelt. Denn das Abdecken der Scheibe habe einen räumlichen Abweg und eine ganz vom Weg unabhängige Verrichtung erfordert. Deshalb habe eine deutliche Unterbrechung des Arbeitsweges vorgelegen.


LSG Sachsen-Anhalt vom 02.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank