• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Amazon: Keine Benachteiligung wegen Betriebsratsamt

18.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Amazon: Keine Benachteiligung wegen Betriebsratsamt

Beitrag mit Bild

Allein die Vermutung, Arbeitnehmer seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genügt nicht. Es müssen schon konkrete Beweise erbracht werden.

Zwei klagende Amazon-Betriebsratsmitglieder haben keinen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das LAG Berlin-Brandenburg konnte keine Benachteiligung aufgrund des Betriebsratsamts feststellen.

Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung – zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen wird. Zwei dieser Arbeitnehmer, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, machten geltend, sie seien wegen ihres Betriebsratsamts unberücksichtigt geblieben.

Wann liegt eine konkrete Benachteiligung vor?

Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg kann zwar ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert wird; denn dies stelle eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts dar (§ 78 BetrVG). Im vorliegenden Fall konnten die Kläger jedoch nicht konkret vortragen, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei. Bei Amazon bestehe weiterhin ein Betriebsrat, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sei nach einem formalen Verfahren erfolgt. Auch zu dieser Gruppe hätten Betriebsratsmitglieder gehört. Allein die Vermutung, die Arbeitnehmer seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genügt nicht (LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13.01.2016, Az. 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15).

(LAG Berlin-Brandenburg, PM 4/2016 vom 13.01.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (z.B. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)