• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Amazon: Keine Benachteiligung wegen Betriebsratsamt

18.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Amazon: Keine Benachteiligung wegen Betriebsratsamt

Beitrag mit Bild

Allein die Vermutung, Arbeitnehmer seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genügt nicht. Es müssen schon konkrete Beweise erbracht werden.

Zwei klagende Amazon-Betriebsratsmitglieder haben keinen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das LAG Berlin-Brandenburg konnte keine Benachteiligung aufgrund des Betriebsratsamts feststellen.

Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung – zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen wird. Zwei dieser Arbeitnehmer, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, machten geltend, sie seien wegen ihres Betriebsratsamts unberücksichtigt geblieben.

Wann liegt eine konkrete Benachteiligung vor?

Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg kann zwar ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert wird; denn dies stelle eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts dar (§ 78 BetrVG). Im vorliegenden Fall konnten die Kläger jedoch nicht konkret vortragen, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei. Bei Amazon bestehe weiterhin ein Betriebsrat, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sei nach einem formalen Verfahren erfolgt. Auch zu dieser Gruppe hätten Betriebsratsmitglieder gehört. Allein die Vermutung, die Arbeitnehmer seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genügt nicht (LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13.01.2016, Az. 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15).

(LAG Berlin-Brandenburg, PM 4/2016 vom 13.01.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht