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18.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Amazon: Keine Benachteiligung wegen Betriebsratsamt

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Allein die Vermutung, Arbeitnehmer seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genügt nicht. Es müssen schon konkrete Beweise erbracht werden.

Zwei klagende Amazon-Betriebsratsmitglieder haben keinen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das LAG Berlin-Brandenburg konnte keine Benachteiligung aufgrund des Betriebsratsamts feststellen.

Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung – zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen wird. Zwei dieser Arbeitnehmer, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, machten geltend, sie seien wegen ihres Betriebsratsamts unberücksichtigt geblieben.

Wann liegt eine konkrete Benachteiligung vor?

Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg kann zwar ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert wird; denn dies stelle eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts dar (§ 78 BetrVG). Im vorliegenden Fall konnten die Kläger jedoch nicht konkret vortragen, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei. Bei Amazon bestehe weiterhin ein Betriebsrat, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sei nach einem formalen Verfahren erfolgt. Auch zu dieser Gruppe hätten Betriebsratsmitglieder gehört. Allein die Vermutung, die Arbeitnehmer seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genügt nicht (LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13.01.2016, Az. 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15).

(LAG Berlin-Brandenburg, PM 4/2016 vom 13.01.2016 / Viola C. Didier)


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