• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Altersentlastungsbetrag stellt keine Diskriminierung Jüngerer dar

19.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Altersentlastungsbetrag stellt keine Diskriminierung Jüngerer dar

Beitrag mit Bild

Kein Erfolg vor Gericht: Die beiden Kläger verlangten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Berücksichtigung eines Altersentlastungsbetrags, der erst ab 64 greift.

Der Umstand, dass der Altersentlastungsbetrag erst ab einem Alter von 64 Jahren gewährt wird, ist keine unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Steuerpflichtiger. Dies hat das Finanzgericht Münster klargestellt.

Der 1952 geborene Kläger und die 1966 geborene Klägerin beantragten beim Finanzamt, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2013 für beide Ehegatten einen Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. Die Anknüpfung an das Alter sei eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Diskriminierung. Beim Finanzamt hatte der Antrag keinen Erfolg.

AGG kann EStG-Vorschriften nicht verdrängen

Das FG Münster wies die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 24.02.2016 (Az. 10 K 1979/15 E) ab. Die Kläger erfüllten nicht die Altersvoraussetzungen des § 24a EStG. Das AGG als einfachgesetzliche Norm sei nicht geeignet, Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu verdrängen. Darüber hinaus falle die Regelung zum Altersentlastungsbetrag nicht in den Anwendungsbereich des AGG, da es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Belastungsregelung handele. Der Altersentlastungsbetrag verfolge den Zweck, für andere Einkünfte als Leibrenten und Versorgungsbezüge, die typischerweise im Alter bezogen werden und einer begünstigten Versteuerung unterliegen (Ertragsanteil bzw. Versorgungsfreibetrag), eine vergleichbare Entlastung herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund liege auch kein Verstoß gegen europarechtliche Diskriminierungsverbote und den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vor.

(FG Münster, NL vom 15.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)