• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

24.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters zu vermuten, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.

Eine 65jährige Frau war in einer Gemeinschaftspraxis seit 1991 als Arzthelferin beschäftigt und überwiegend im Labor eingesetzt. In der Praxis waren im Jahr 2013 noch vier jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Die Gesellschafter der Praxis kündigten ihr Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24.05.2013 zum 31.12.2013 wegen Veränderungen im Laborbereich. Dabei führten sie an, die Mitarbeiterin sei „inzwischen pensionsberechtigt“. Den anderen Beschäftigten wurde nicht gekündigt.

Streit über Kündigungsgründe

Mit ihrer Klage wandte sich die Arzthelferin gegen die Wirksamkeit der Kündigung und verlangt eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Das Kündigungsschreiben lasse eine Benachteiligung wegen ihres Alters vermuten. Nach Darstellung der Beklagten sollte die Kündigung lediglich freundlich und verbindlich formuliert werden. Die Kündigung sei wegen eines zu erwartenden Entfalls von 70 bis 80 Prozent der abrechenbaren Laborleistungen erfolgt. Die Klägerin sei mit den übrigen Arzthelferinnen nicht vergleichbar, weil sie schlechter qualifiziert sei. Deshalb sei ihr gekündigt worden.

Arbeitgeber muss Vermutung widerlegen

Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte die Arzthelferin Erfolg (Urteil 6 AZR 457/14 vom 23.07.2015). Die Kündigung verstoße gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und sei deshalb unwirksam, so die Richter. Die Beklagte habe keinen ausreichenden Beweis dafür angeboten, dass die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorliegt. Ob und in welcher Höhe der Klägerin der geltend gemachte Entschädigungsanspruch zusteht, könne noch nicht festgestellt werden. Die Sache wurde insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

(BAG / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank