• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Alternative Bilanzierungsansätze für Pensionspläne

17.05.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Alternative Bilanzierungsansätze für Pensionspläne

Beitrag mit Bild

©VRD/fotolia.com

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ein aktuelles Diskussionspapier „Accounting for Pensions Plans with an Asset-Return Promise“ veröffentlicht. Darin werden alternative Bilanzierungsansätze für Pensionspläne mit einer Rendite- und Mindestgarantiezusage vorgestellt.

Das EFRAG-Diskussionspapier erörtert neben der aktuellen Bilanzierungsweise drei Alternativen anhand eines Zahlenbeispiels. Diese Alternativen sind (1) der Capped-Asset-Return-Ansatz, (2) der Fair-Value-Based-Ansatz und (3) der Fulfilment-Value-Ansatz. Darüber hinaus bewertet das Diskussionspapier die Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze anhand der qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen.

Stellungnahmen zur Evaluierung der alternativen Bilanzierungsansätze und zu den Fragen im Diskussionspapier können bis zum 15.11.2019 bei EFRAG eingereicht werden.

(DRSC vom 16.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht