• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

02.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Beitrag mit Bild

Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten.

Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen. Dies stellte der EuGH in einem aktuellen Urteil klar und wich dabei von den Schlussanträgen des Generalanwalts ab.

Anlass für das Urteil vom 21.12.2016 (verbundene Rechtssachen Rs. C‑203/15 und C-698/15) waren vorgelegte Fragen zu Verfahren in Schweden und Großbritannien. Der Fall gab dem EuGH erstmals die Gelegenheit zur Klarstellung, wie das Urteil „Digital Rights Ireland“ in einem nationalen Kontext auszulegen ist. Der EuGH legte dabei Art. 15 der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG im Lichte der Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta aus.

Voraussetzungen einer Vorratsdatenspeicherung

Allein die Bekämpfung der schweren Kriminalität vermöge eine gezielte Vorratsspeicherung zu rechtfertigen. Diese müsse hinsichtlich der erfassten Datenkategorien, Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherdauer auf das absolut Notwendige beschränkt sein. Die Richter entschieden zudem, dass die zuständigen nationalen Behörden außer in hinreichend begründeten Eilfällen nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten sollen, wenn ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle dies auf einen mit Gründen versehenen Antrag hin entschieden habe.

Deutsche Gesetzgebung muss überprüft werden

Das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verpflichtet Zugangsanbieter ab Mitte 2017, Verbindungsinformationen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern – anlasslos. Diese Regelung wird angesichts des EuGH-Urteils nun zu überprüfen sein.

(DAV, EiÜ vom 23.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht