Für das neue Jahr 2022 wünscht Ihnen das gesamte Redaktionsteam der Fachmedien Otto Schmidt alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit!
Meldung
04.12.2025
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

