Für das neue Jahr 2022 wünscht Ihnen das gesamte Redaktionsteam der Fachmedien Otto Schmidt alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit!
Meldung
12.02.2026
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus
Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

