Für das neue Jahr 2022 wünscht Ihnen das gesamte Redaktionsteam der Fachmedien Otto Schmidt alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit!
Meldung
07.04.2026
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

