31.12.2021

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Alles Gute für das neue Jahr 2022!

Für das neue Jahr 2022 wünscht Ihnen das gesamte Redaktionsteam der Fachmedien Otto Schmidt alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit!

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Für das neue Jahr 2022 wünscht Ihnen das gesamte Redaktionsteam der Fachmedien Otto Schmidt alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit!


Redaktion

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02.04.2026

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Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

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