Für das neue Jahr 2022 wünscht Ihnen das gesamte Redaktionsteam der Fachmedien Otto Schmidt alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit!
Meldung
21.04.2026
Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden
Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

