• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Allein im Ausland: Firmen lassen Mitarbeiter im Regen stehen

26.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Allein im Ausland: Firmen lassen Mitarbeiter im Regen stehen

Beitrag mit Bild

Geschäftsreisen: Rückholpläne bei Erkrankung, Hilfe bei verlorenen Papieren und ein Notfall-Ansprechpartner im Unternehmen sind wichtige Punkte für reisende Arbeitnehmer.

Die aktuelle Studie „Chefsache Business Travel 2016“ zeigt, dass 47 Prozent der Geschäftsreisenden bei Zwischenfällen während der Reise auf sich allein gestellt sind und sich nicht auf den Arbeitgeber verlassen können. Ein großes Problem ist auch eine mangelnde Reisevorbereitung der Mitarbeiter durch die Unternehmen.

Nicht immer geht alles glatt. Reisepass nicht dabei, Probleme am Zoll, politische Unruhen im Reiseland – ein Drittel der Geschäftsreisenden hat das schon einmal erlebt. Grund für die Klagen: Fehlende Informationen durch den Arbeitgeber vor Antritt der Reise, wie die Studie „Chefsache Business Travel 2016“ belegt. Sie wurde im Auftrag des Deutschen ReiseVerbands (DRV) durchgeführt. 110 Geschäftsführer, die selbst regelmäßig auf Geschäftsreisen sind, sowie 110 geschäftsreisende Führungs- und Fachkräfte aus Unternehmen ab 250 Mitarbeitern wurden dafür zum Thema Geschäftsreisen befragt.

Zu wenig Information durch Unternehmen

Vergessen, verloren oder geklaut: 33 Prozent der Geschäftsreisenden haben im Ausland plötzlich ohne Pass dagestanden. Jeweils 32 Prozent hatten in fremden Ländern schon mit politischen Unruhen oder Zollproblemen zu tun. „Oft fehlen schlichtweg die Informationen darüber, welche Risiken im Zielland lauern, welche Dokumente benötigt werden oder welche Waren ausgeführt werden dürfen“, erklärt Stefan Vorndran, Vorsitzender des Ausschusses Business Travel im DRV.

Professionelles Risikomanagement auf dem Vormarsch

Immerhin steigt die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein professionelles Risikomanagement anbieten. 55 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Firma beispielsweise Rückholpläne bereitstellt. Im vergangenen Jahr waren es nur 49 Prozent. Die drei häufigsten angebotenen Maßnahmen sind dabei: Rückholpläne bei Erkrankung, Hilfe bei verlorenen Papieren und ein Notfall-Ansprechpartner im Unternehmen oder Reisebüro. 82 Prozent der Reisenden können sich darauf verlassen, im Krankheitsfall vor Ort auf europäischem Niveau behandelt oder von ihrem Unternehmen nach Hause geholt zu werden. Dieses Angebot wurde von deutschen Firmen ausgebaut, im Vorjahr waren es noch 76 Prozent. 79 Prozent der Geschäftsreisenden erhalten von ihrem Arbeitgeber den Ersatz von verlorenen oder gestohlenen Papieren. Genauso häufig sind Ansprechpartner während der Reise erreichbar.

Reisen in Krisengebiete bedürfen Vorbereitung

Doch nicht in jedem Unternehmen finden Geschäftsreisende den Rückhalt, den sie benötigen. Wenn es vor Ort tatsächlich zu Problemen kommt, ist jeder Zweite noch auf sich allein gestellt. „Geschäftsreisen führen mitunter auch in potenzielle Krisengebiete. Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter vor Ort nicht allein lassen und sollten auf Schwierigkeiten vorbereitet sein“, so Vorndran.

(DRV Deutscher ReiseVerband e.V., PM vom 25.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Julia Hotze / Benedikt Reißnecker


12.11.2025

Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Das BAG hat sein Momentum verpasst, das Nichtigkeitsdogma im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu hinterfragen.

weiterlesen
Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Meldung

©beebright/fotolia.com


12.11.2025

BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©estations/fotolia.com


12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank