Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der aktuellen Sitzung am 19.04.2018 bekanntgegeben.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat das im Juni 2016 auf der WPK-Internetseite veröffentlichte Musterschreiben und das begleitende Merkblatt für die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer aktualisiert. Das Musterschreiben finden Sie hier.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Im Mittelpunkt der Beratung von Einzelfällen stand insbesondere die Fortsetzung der Beratungen über drei Qualitätskontrollen, bei denen die Prüfer für Qualitätskontrolle die Prüfungsurteile versagt haben. Bei zwei Fällen hat die Kommission für Qualitätskontrolle die Erteilung von Auflagen und die vorzeitige Anordnung einer Qualitätskontrolle beschlossen. Bei dem weiteren Fall wurden die Erteilung von Auflagen und die Anordnung einer Sonderprüfung beschlossen. In allen drei Fällen würdigte die Kommission für Qualitätskontrolle das versagte Prüfungsurteil des Prüfers für Qualitätskontrolle aufgrund der getroffenen Prüfungsfeststelllungen als gerechtfertigt.
Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle führt die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle durch Vor-Ort-Termine durch. Es wurde über den Verlauf von zwei Aufsichten informiert. Die Abteilung Aufsicht wird die Vorgänge vor der Entscheidung in der Kommission der Qualitätskontrolle beraten. Im Jahr 2018 sind sieben weitere Aufsichten geplant.
(WPK vom 24.04.2018 / Viola C. Didier)