08.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Aktuelle Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen

Beitrag mit Bild

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist das sechste Jahr in Folge rückläufig. 2016 wurden insgesamt 123.800 Insolvenzfälle registriert. Das sind 3 Prozent weniger als 2015 (127.570 Fälle).

Im November 2016 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.677 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 10,8 Prozent weniger als im November 2015.

Im Baugewerbe gab es im November 2016 mit 312 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 274 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Gastgewerbe wurden 207 und im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 171 Insolvenzanträge gemeldet.

Forderungen bei knapp 1,2 Milliarden Euro

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für November 2016 auf knapp 1,2 Milliarden Euro. Im November 2015 hatten sie bei rund 1,4 Milliarden Euro gelegen. Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 8.425 übrige Schuldner im November 2016 Insolvenz an (-3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 6.429 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1.702 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 08.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)