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20.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Aktuelle Zahlen zu Minijobbern und atypischen Arbeitszeiten

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©Stockfotos-MG/fotolia.com

Bundesregierung hat sich zu Minijobbern und atypischen Arbeitszeiten geäußert. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen derzeit 14 Minijobber, von denen 22 % über keinen Berufsabschluss verfügen.

Im März 2018 gab es in Deutschland rund 7,6 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Darunter waren 4,7 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5462) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob mindestens noch eine weitere solch geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten.

Qualifikationen der Minijobber

Zu den beruflichen Qualifikationen der Minijobber heißt es in der Antwort, dass 22 % der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten über keinen Berufsabschluss, 42 % über einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss und 6 % über einen akademischen Berufsabschluss verfügten. Bei den 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten hatten demnach 15 % keinen Berufsabschluss, 67 % einen anerkannten Berufsabschluss und 10 % einen akademischen Berufsabschluss.

Atypische Arbeitszeiten

Rund 24 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2017 ständig oder regelmäßig am Wochenende. Das geht aus der Antwort (19/5657) der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass rund 18 % der Beschäftigten ständig beziehungsweise regelmäßig abends und rund 5 % ständig beziehungsweise regelmäßig nachts arbeiteten. Von Schichtarbeit waren demnach 14 % der Beschäftigten (fünf Millionen) betroffen.

(Dt. Bundestag, hib vom 19.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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