27.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Aktuelle Zahlen zu Mindestlöhnen

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Tarifliche Branchenmindestlöhne liegen mehrheitlich über 10 Euro.

Seit Jahresbeginn gibt es in Deutschland erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Er wird durch zahlreiche, lange bestehende Branchenmindestlöhne ergänzt. Eine aktuelle Analyse des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wie sich diese in den letzten Jahren entwickelt haben – als Indikator für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns.

Zurzeit gibt es in 19 Branchen tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne, von der Abfallwirtschaft bis zu den Wäschereidienstleistungen. 18 wurden auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Tarifvertragsgesetzes bzw. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt und gelten deshalb für alle Beschäftigten in den Branchen, unabhängig davon, ob die Betriebe tarifgebunden sind oder nicht. Für eine weitere wurde die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Insgesamt arbeiten in diesen Branchen rund 4,6 Millionen Beschäftigte. Lediglich in vier Branchen liegen die Mindestlöhne teilweise noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Hier sind aber bereits weitere Erhöhungen vereinbart, die zum Teil über diesen Wert hinausgehen.

Branchenmindestlöhne meist deutlich höher

„Die tariflichen Branchenmindestlöhne liegen inzwischen mehrheitlich deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro“ erläutert der Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Reinhard Bispinck. „In 11 Branchen beträgt der Mindestlohn bereits heute 10 Euro und mehr. Der höchste Mindestlohn wird zurzeit bei den Geld- und Wertdiensten in Nordrhein-Westfalen mit 15,29 Euro gezahlt.“ Die tariflichen Branchenmindestlöhne bieten nach Auffassung des WSI-Tarifexperten eine gute Orientierung bei der anstehenden Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.

Beispiele zur Entwicklung:

Leih-/Zeitarbeit: Hier wird der Mindestlohn Ost von 8,20 Euro im Juni 2016 auf 8,50 Euro angehoben.

Wäschereidienstleistungen im Objektkundenbereich Ost inkl. Berlin: Der Mindestlohn von derzeit 8,00 Euro wird zum Juli 2016 auf 8,75 Euro angehoben.

Textil- und Bekleidungsindustrie Ost: Hier wird der Mindestlohn von 7,50 Euro zum Januar 2016 auf 8,25 Euro und im November 2016 auf 8,75 Euro angehoben.

Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau: Die Mindestentgelte von 7,20/7,40 Euro (Ost/West) steigen im Januar 2016 auf 7,90/8,00 Euro und dann im Januar 2017 auf einheitlich 8,60 Euro und im November 2017 auf 9,10 Euro.

(Hans-Böckler-Stiftung / Viola C. Didier) 


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