• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktuelle Arbeitnehmer-Umfrage: Berufliche Absprachen im Chat

02.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Aktuelle Arbeitnehmer-Umfrage: Berufliche Absprachen im Chat

Beitrag mit Bild

Mitarbeiter-Absprachen im Chat – Wie können Unternehmen Compliance sicherstellen?

Um sich im Berufsalltag über vertrauliche Dinge abzustimmen, nutzt mehr als jeder vierte deutsche Arbeitnehmer Chats. Grund hierfür: Derartige Vertraulichkeiten sollen laut den Befragten nicht unbedingt in ihren beruflichen E-Mails auffindbar sein. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Recommind-Studie unter 1.000 deutschen Arbeitnehmern zum Thema Wirtschaftskriminalität.

Laut Umfrage findet die Kommunikation im Job vor allem noch über persönliche Gespräche (72 Prozent), Telefon (45 Prozent) und E-Mails (38 Prozent) statt. Im Vergleich dazu ist der Mitarbeiter-Chat ein neuer Kanal, der jedoch zunehmend Akzeptanz erfährt. So nutzt jeder zehnte deutsche Arbeitnehmer laut eigenen Angaben bereits öfter Chat als E-Mail für den Austausch mit Kollegen und Geschäftspartnern – vor allem für brisante Themen (27 Prozent) oder zur Abstimmung für Verabredungen (15 Prozent).

Ist Chat das neue E-Mail-Schreiben?

Die Umfrage-Ergebnisse geben einen Hinweis darauf, dass der Mitarbeiter-Chat als vergleichsweise neuer Kanal die Gefahr birgt, dass sich Beschäftigte hier unrechtmäßig mit Geschäftspartnern auch über betriebliche Interna austauschen könnten. Mit Hinblick auf die Einhaltung von Compliance-Richtlinien stellt diese Entwicklung Unternehmen vor Herausforderungen. „Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sich Inhalte in Chats gar nicht oder nur schwer nachvollziehen lassen. Dies verleitet dazu, vertrauliche Dinge, von denen der Arbeitgeber nicht unbedingt erfahren soll, mit Kollegen und Geschäftspartnern eher per Chat auszutauschen“, so Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH. „Dies wird besonders brisant, wenn sich Angestellte unwissentlich oder wissentlich unerlaubt über Preise und Marktverhältnisse absprechen und so gegen Compliance-Richtlinien oder Kartellrecht verstoßen.“ Wollen Unternehmen mögliche Verstöße vorzeitig erkennen, müssen Chats ebenso wie E-Mails mittels E-Discovery-Lösungen durchsuchbar gemacht werden.

(Recommind / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)