• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktuelle Arbeitnehmer-Umfrage: Berufliche Absprachen im Chat

02.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Aktuelle Arbeitnehmer-Umfrage: Berufliche Absprachen im Chat

Beitrag mit Bild

Mitarbeiter-Absprachen im Chat – Wie können Unternehmen Compliance sicherstellen?

Um sich im Berufsalltag über vertrauliche Dinge abzustimmen, nutzt mehr als jeder vierte deutsche Arbeitnehmer Chats. Grund hierfür: Derartige Vertraulichkeiten sollen laut den Befragten nicht unbedingt in ihren beruflichen E-Mails auffindbar sein. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Recommind-Studie unter 1.000 deutschen Arbeitnehmern zum Thema Wirtschaftskriminalität.

Laut Umfrage findet die Kommunikation im Job vor allem noch über persönliche Gespräche (72 Prozent), Telefon (45 Prozent) und E-Mails (38 Prozent) statt. Im Vergleich dazu ist der Mitarbeiter-Chat ein neuer Kanal, der jedoch zunehmend Akzeptanz erfährt. So nutzt jeder zehnte deutsche Arbeitnehmer laut eigenen Angaben bereits öfter Chat als E-Mail für den Austausch mit Kollegen und Geschäftspartnern – vor allem für brisante Themen (27 Prozent) oder zur Abstimmung für Verabredungen (15 Prozent).

Ist Chat das neue E-Mail-Schreiben?

Die Umfrage-Ergebnisse geben einen Hinweis darauf, dass der Mitarbeiter-Chat als vergleichsweise neuer Kanal die Gefahr birgt, dass sich Beschäftigte hier unrechtmäßig mit Geschäftspartnern auch über betriebliche Interna austauschen könnten. Mit Hinblick auf die Einhaltung von Compliance-Richtlinien stellt diese Entwicklung Unternehmen vor Herausforderungen. „Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sich Inhalte in Chats gar nicht oder nur schwer nachvollziehen lassen. Dies verleitet dazu, vertrauliche Dinge, von denen der Arbeitgeber nicht unbedingt erfahren soll, mit Kollegen und Geschäftspartnern eher per Chat auszutauschen“, so Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH. „Dies wird besonders brisant, wenn sich Angestellte unwissentlich oder wissentlich unerlaubt über Preise und Marktverhältnisse absprechen und so gegen Compliance-Richtlinien oder Kartellrecht verstoßen.“ Wollen Unternehmen mögliche Verstöße vorzeitig erkennen, müssen Chats ebenso wie E-Mails mittels E-Discovery-Lösungen durchsuchbar gemacht werden.

(Recommind / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht