• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktualisierung des IDW PH 9.970.11 für die Prüfung der Endabrechnung eines Netzbetreibers

26.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Aktualisierung des IDW PH 9.970.11 für die Prüfung der Endabrechnung eines Netzbetreibers

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17.12.2018 mussten kleinere Änderungen an der zusammengefassten Endabrechnung nach § 72 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EEG 2017 vorgenommen werden.

Eine Änderungsfassung des IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2018 im Vergleich zu der im Frühjahr 2018 veröffentlichten Fassung des IDW PH 9.970.11 findet sich in Kürze im Mitgliederbereich des IDW. Das in IDW PH 9.970.11 vorgesehene Muster für eine zusammengefasste Endabrechnung stellen die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform (www.netztransparenz.de) als Word-Datei zur Verfügung.

An einer Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers wird z. Zt. noch gearbeitet.

(IDW vom 22.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)