• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktualisierung des IDW PH 9.970.11 für die Prüfung der Endabrechnung eines Netzbetreibers

26.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Aktualisierung des IDW PH 9.970.11 für die Prüfung der Endabrechnung eines Netzbetreibers

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17.12.2018 mussten kleinere Änderungen an der zusammengefassten Endabrechnung nach § 72 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EEG 2017 vorgenommen werden.

Eine Änderungsfassung des IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2018 im Vergleich zu der im Frühjahr 2018 veröffentlichten Fassung des IDW PH 9.970.11 findet sich in Kürze im Mitgliederbereich des IDW. Das in IDW PH 9.970.11 vorgesehene Muster für eine zusammengefasste Endabrechnung stellen die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform (www.netztransparenz.de) als Word-Datei zur Verfügung.

An einer Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers wird z. Zt. noch gearbeitet.

(IDW vom 22.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht