Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17.12.2018 mussten kleinere Änderungen an der zusammengefassten Endabrechnung nach § 72 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EEG 2017 vorgenommen werden.
Eine Änderungsfassung des IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2018 im Vergleich zu der im Frühjahr 2018 veröffentlichten Fassung des IDW PH 9.970.11 findet sich in Kürze im Mitgliederbereich des IDW. Das in IDW PH 9.970.11 vorgesehene Muster für eine zusammengefasste Endabrechnung stellen die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform (www.netztransparenz.de) als Word-Datei zur Verfügung.
An einer Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers wird z. Zt. noch gearbeitet.
(IDW vom 22.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)