• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktualisierte Basistaxonomie 2020 als ESEF-Verordnung übernommen

31.12.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Aktualisierte Basistaxonomie 2020 als ESEF-Verordnung übernommen

Beitrag mit Bild

©Sergey Nivens/123rtf.com

Die ESEF-Verordnung wird in die für ESEF zu verwendende neue Fassung der Basistaxonomie 2020 der ESMA übernommen. Das Taxonomie-Update 2020 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen.

Am 18.12.2020 wurde die dritte Version der delegierten Verordnung (EU) 2020/1989  der EU-Kommission vom 06.11.2020 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2019/815 vom 16.12.2019. Hiermit wird die für ESEF zu verwendende neue Fassung der Basistaxonomie der ESMA übernommen. Sie basiert nunmehr auf der im März 2020 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten jährlichen Aktualisierung 2020 der IFRS-Taxonomie.

Ab wann gilt die Basistaxonomie 2020?

Das Taxonomie-Update 2020 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Basistaxonomie 2020 bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen.

Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht

Die für ESEF zu verwendende Basistaxonomie wird von ESMA entwickelt und baut auf der Taxonomie der IFRS-Stiftung auf bzw. ist eine Erweiterung derselben. Die IFRS-Stiftung aktualisiert die IFRS-Taxonomie alljährlich, um u. a. der Herausgabe neuer IFRS oder der Änderung bestehender IFRS, der Analyse der in der Praxis üblichen Angaben oder allgemeinen inhaltlichen oder technischen Verbesserungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen. Um den jährlichen Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen, werden auch die technischen Regulierungsstandards regelmäßig aktualisiert.

(DRSC vom 18.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Katharina Pichler


10.06.2026

Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Beratungspraxis oft der entscheidende Hebel für steuerfreie Grundstücksveräußerungen – und kann durch güterrechtliche Vereinbarungen häufig unbemerkt wieder neu anlaufen.

weiterlesen
Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Meldung

peshkova/123rf.com


10.06.2026

KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Viele Unternehmen investieren gezielter in KI, qualifizieren ihre Mitarbeitenden und bauen erste Governance-Strukturen auf.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


10.06.2026

Lohngleichheit: EU macht Druck

Die Entgelttransparenz-Richtlinie macht deutlich, dass faire Bezahlung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit ist, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit.

weiterlesen
Lohngleichheit: EU macht Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht