17.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Der Rat der Europäischen Union hat sich auf einen Aktionsplan zur Bewältigung des Problems der notleidenden Kredite im Bankensektor geeinigt. Er skizzierte eine Reihe von politischen Maßnahmen, die zum Abbau der – in der EU immer noch hohen – Bestände an notleidenden Krediten beitragen und ihr künftiges Entstehen verhindern sollen.

Die Finanzkrise und die anschließende Rezession haben dazu geführt, dass die Banken in einigen Mitgliedstaaten über besonders hohe Bestände an notleidenden Krediten verfügen. Diese können zu negativen grenzüberschreitenden Ausstrahlungseffekten führen und die Wahrnehmung des EU-Bankensektors durch die Märkte beeinträchtigen. Hohe Bestände an notleidenden Krediten können überaus negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit und somit auf die Wirtschaft haben.

Geplante Maßnahmen

Ein Abbau dieser Bestände kann hingegen zu einer Verringerung der Finanzmarktfragmentierung und zur Erleichterung der Kapitalströme im Binnenmarkt beitragen. Ausgehend von einem Expertenbericht hob der Rat hervor, dass Maßnahmen in den folgenden Bereichen ergriffen werden müssen:

  • Bankenaufsicht
  • Reform der Regelungen für Insolvenz und Schuldenbeitreibung
  • Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite
  • Umstrukturierung des Bankensystems.

Gemäß einem Bericht einer Untergruppe des Ratsausschusses für Finanzdienstleistungen beliefen sich die notleidenden Kredite Ende 2016 auf nahezu 1 Billion Euro. Das entspricht ungefähr 6,7 % des BIP der EU und 5,1 % der Gesamtsumme der Bankdarlehen. Dabei gibt es jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, mit Quoten von 1 % bis 46 %. In einigen Ländern betreffen die notleidenden Kredite überwiegend den Immobilienbereich, während sie in anderen über sämtliche Wirtschaftssektoren verteilt sind.

(Rat der EU, PM vom 11.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


22.08.2025

BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Mit Beschluss vom 23.07.2025 (2 BvL 19/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 EStG, § 10a Satz 1, 2 GewStG) als verfassungsgemäß bestätigt und insbesondere einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in solchen Fällen abgelehnt, in denen etwaige Verluste aufgrund eines Insolvenzverfahrens und der Auflösung der Gesellschaft in der Folgezeit nicht mehr vollständig genutzt werden können (sog. Definitiveffekt).

weiterlesen
BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Meldung

sdecoret/123rf.com


22.08.2025

KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die reine Verfügbarkeit von KI-Tools nicht automatisch zu den erwarteten Produktivitätssteigerungen führt.

weiterlesen
KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


22.08.2025

Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Neues Schulungsmaterial des ISSB soll die erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zeigen.

weiterlesen
Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank