22.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aktionärsrechte-RL: Kritik vom DAV

Beitrag mit Bild

©fotogestoeber/fotolia.com

Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (Aktionärsrechte-Richtlinie) hat durchaus noch Verbesserungspotenzial, findet der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins ist der Entwurf der EU-Kommission einer Durchführungsverordnung für die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG grundsätzlich zu begrüßen. Dies gelte insbesondere mit seiner Zielsetzung der Verbesserung der grenzüberschreitenden Identifikation und Information der Aktionäre, sowie der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten, so der DAV.

Kostenerstattungssystem und Kommunikation optimierungsbedürftig

An einigen Stellen sieht der DAV in seiner Stellungnahme 18/18 jedoch noch Verbesserungspotenzial. So berücksichtigt der Verordnungsentwurf nicht ausreichend die direkte Kommunikation zwischen den Emittenten mit dem Aktienregister und deren Aktionären. Außerdem sollte ein unterschiedliches Kostenerstattungssystem innerhalb der grenzüberschreitenden Intermediärskette in jedem Fall vermieden werden. Aus Sicht des DAV wird es bei der Umsetzung von Art. 3a, 3b und 3c der Aktionärsrechte-Richtlinie besonders darauf ankommen, einem automatisierten elektronischen Informationsfluss absoluten Vorrang einzuräumen und für Gesellschaften mit Aktienregister die direkte elektronische Kommunikation mit den Aktionären zu fördern. Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine klare und effiziente Kostenregelung geschaffen werden.

(DAV, EiÜ vom 18.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht