22.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aktionärsrechte-RL: Kritik vom DAV

Beitrag mit Bild

©fotogestoeber/fotolia.com

Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (Aktionärsrechte-Richtlinie) hat durchaus noch Verbesserungspotenzial, findet der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins ist der Entwurf der EU-Kommission einer Durchführungsverordnung für die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG grundsätzlich zu begrüßen. Dies gelte insbesondere mit seiner Zielsetzung der Verbesserung der grenzüberschreitenden Identifikation und Information der Aktionäre, sowie der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten, so der DAV.

Kostenerstattungssystem und Kommunikation optimierungsbedürftig

An einigen Stellen sieht der DAV in seiner Stellungnahme 18/18 jedoch noch Verbesserungspotenzial. So berücksichtigt der Verordnungsentwurf nicht ausreichend die direkte Kommunikation zwischen den Emittenten mit dem Aktienregister und deren Aktionären. Außerdem sollte ein unterschiedliches Kostenerstattungssystem innerhalb der grenzüberschreitenden Intermediärskette in jedem Fall vermieden werden. Aus Sicht des DAV wird es bei der Umsetzung von Art. 3a, 3b und 3c der Aktionärsrechte-Richtlinie besonders darauf ankommen, einem automatisierten elektronischen Informationsfluss absoluten Vorrang einzuräumen und für Gesellschaften mit Aktienregister die direkte elektronische Kommunikation mit den Aktionären zu fördern. Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine klare und effiziente Kostenregelung geschaffen werden.

(DAV, EiÜ vom 18.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


12.08.2026

Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Bei Disregarded Entities bleibt die Kapitalertragsteuerentlastung möglich, erfordert aber eine sorgfältige Mitwirkung im Antragsverfahren.

weiterlesen
Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Meldung

©momius/fotolia.com


12.08.2026

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Massage in der Arbeitszeit ist trotz allem kein Arbeitsunfall.

weiterlesen
Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Meldung

©animaflora/fotolia.com


11.08.2026

Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Frühere Entnahmeanträge schützen nicht automatisch jede Wohnung eines landwirtschaftlichen Betriebs vor späterer Besteuerung.

weiterlesen
Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht