Die neuen EU-Regeln sind in Kraft, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionärinnen und Aktionären verbessern. Unter der neugefassten Richtlinie über die Aktionärsrechte sind institutionelle Investoren und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, Informationen über ihre Anlagestrategien und Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen.
„Gerade, wenn Sitzungen nicht persönlich stattfinden können, wie wir es in den letzten Monaten erlebt haben, ist es wichtig, die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese neuen Regeln sind ein wichtiges Puzzlestück für die wirksame Anwendung der Richtlinie über Aktionärsrechte“, sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Sie werden sicherstellen, dass die Aktionäre alle Informationen in transparenter Weise erhalten. So können sie ihre Befugnisse in vollem Umfang ausüben – einschließlich der Stimmrechte, wo immer sie sich befinden.“
Aktionärsrechte werden gestärkt
Die Richtlinie über die Aktionärsrechte soll die Kommunikation börsennotierter Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessern, insbesondere die Übermittlung von Informationen über die Intermediärskette. Sie fordert, dass die Intermediäre die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts, finanzielle Rechte sowie das Recht, Gewinnausschüttungen zu erhalten oder an anderen Unternehmensereignissen teilzunehmen, die vom Emittenten oder einem Dritten initiiert werden.
Verwendung gemeinsamer Formate für Datenübermittlung
Die a. 03.09.2020 in Kraft getretene Verordnung zielt darauf ab zu verhindern, dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Aktionärsrechte unterschiedlich umgesetzt werden. Dies könnte nämlich zur Festlegung inkompatibler nationaler Standards führen, die Risiken und Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten erhöhen, ihre Wirksamkeit und Effizienz beeinträchtigen und zu zusätzlichen Belastungen für die Intermediäre führen. Die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen sollte eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung sowie die Interoperabilität zwischen Intermediären, Emittenten und ihren Aktionären ermöglichen und so das effiziente Funktionieren der Aktienmärkte der Union sicherstellen.
Die harmonisierte Übermittlung von Informationen wird zu einer effizienten und zuverlässigen Interoperabilität zwischen Intermediären, dem Emittenten und den Aktionären beitragen.
(EU-Kommission vom 03.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)