• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktionärsrechte: Neue Regeln für bessere Kommunikation

08.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aktionärsrechte: Neue Regeln für bessere Kommunikation

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Die neuen EU-Regeln sind in Kraft, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionärinnen und Aktionären verbessern. Unter der neugefassten Richtlinie über die Aktionärsrechte sind institutionelle Investoren und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, Informationen über ihre Anlagestrategien und Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen.

„Gerade, wenn Sitzungen nicht persönlich stattfinden können, wie wir es in den letzten Monaten erlebt haben, ist es wichtig, die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese neuen Regeln sind ein wichtiges Puzzlestück für die wirksame Anwendung der Richtlinie über Aktionärsrechte“, sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Sie werden sicherstellen, dass die Aktionäre alle Informationen in transparenter Weise erhalten. So können sie ihre Befugnisse in vollem Umfang ausüben – einschließlich der Stimmrechte, wo immer sie sich befinden.“

Aktionärsrechte werden gestärkt

Die Richtlinie über die Aktionärsrechte soll die Kommunikation börsennotierter Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessern, insbesondere die Übermittlung von Informationen über die Intermediärskette. Sie fordert, dass die Intermediäre die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts, finanzielle Rechte sowie das Recht, Gewinnausschüttungen zu erhalten oder an anderen Unternehmensereignissen teilzunehmen, die vom Emittenten oder einem Dritten initiiert werden.

Verwendung gemeinsamer Formate für Datenübermittlung

Die a. 03.09.2020 in Kraft getretene Verordnung zielt darauf ab zu verhindern, dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Aktionärsrechte unterschiedlich umgesetzt werden. Dies könnte nämlich zur Festlegung inkompatibler nationaler Standards führen, die Risiken und Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten erhöhen, ihre Wirksamkeit und Effizienz beeinträchtigen und zu zusätzlichen Belastungen für die Intermediäre führen. Die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen sollte eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung sowie die Interoperabilität zwischen Intermediären, Emittenten und ihren Aktionären ermöglichen und so das effiziente Funktionieren der Aktienmärkte der Union sicherstellen.

Die harmonisierte Übermittlung von Informationen wird zu einer effizienten und zuverlässigen Interoperabilität zwischen Intermediären, dem Emittenten und den Aktionären beitragen.

(EU-Kommission vom 03.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)