Die von der Bundesregierung vorgelegte Aktienrechtsnovelle ist bei Experten auf positive Resonanz gestoßen. Sie zielt unter anderem darauf ab, die Finanzierung von Aktiengesellschaften zu flexibilisieren und Stichtagsregelung für Inhaberaktien einzuführen.
Die Reform des Aktienrechts soll es Aktiengesellschaften künftig ermöglichen, so genannte umgekehrte Wandelschuldverschreibungen auszugeben. Bislang sieht das Gesetz nur ein Wandlungsrecht der Anleihegläubiger vor. In Zukunft soll auch die Gesellschaft diese Möglichkeit haben. In der Krise erleichtert dies den Unternehmen eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital wesentlich. Zudem soll die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ermöglicht werden. Das erleichtert den Kreditinstituten die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben.
Stimmenrechtlose Vorzugsaktien zur Bildung von Kernkapital sinnvoll
Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 6.5.2015, äußerten die meisten Sachverständigen Lob für die von der Bundesregierung vorgelegte Aktienrechtsnovelle. Henning Bergmann vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband begrüßte im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft den Entwurf. Insbesondere die Neureglung des Stichtags bei Namensaktien sei sinnvoll und mit 21 Tagen auch ausreichend, um den Schutz der Aktionäre sicherzustellen. Auch die Neuregelung, stimmenrechtlose Vorzugsaktien künftig auch zur Bildung von Kernkapital heranziehbar zu machen, sei sinnvoll und nach Basel III auch geboten.
Nachbesserungen des Beschlussmängelrechts gefordert
In Bezug auf die im Gesetzentwurf neu vorgesehene Möglichkeit für Gesellschaften, Wandelschuldverschreibungen in Anteile am Grundkapital umzuwandeln, mahnte Mathias Habersack, Rechtswissenschaftler von der Ludwig-Maximilians-Universität München, mehr Klarheit an, da es sich um einen „sensiblen“ Bereich handele. Er forderte den Gesetzgeber auch dazu auf, sich mit dem Problem des so genannten Delistings zu beschäftigen. Dabei handelt es sich um den Vorgang, wenn ein Unternehmen sich von der Börse zurückzieht. Ähnliches hatte bereits der Bundesrat angeregt.
Karenzzeit für Amtswechsel erwünscht
Winfried Wegmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie zeigte sich mit dem Entwurf ebenfalls zufrieden. Er gab den Abgeordneten mit, über die so genannte Cooling Off-Periode, eine Karenzzeit für den Wechsel von einem Vorstands- in ein Aufsichtsratsamt, nachzudenken. Diese führe dazu, dass Unternehmen Erfahrungen und Wissen verloren gingen. Denkbar sei, nur für bestimmte Positionswechsel, zum Beispiel von der Spitze des Vorstands an die Spitze des Aufsichtsrates, eine solche Wartezeit einzuführen.
(hib / Viola C. Didier)