• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

13.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

Beitrag mit Bild

©mstaniewski/fotolia.com

Der Informationsanspruch der Personalvertretung Kabine der Air Berlin bezüglich der Betriebsstilllegung ist erfüllt und es kann der Fluggesellschaft nicht untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden.

Die Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Personalvertretung machte geltend, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.

Untersagung der Betriebsstillegung kommt nicht in Betracht

Das ArbG Berlin hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt; das LArbG Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 08.12.2017 (6 TaBVGa 1484/17) zurückgewiesen und die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt anzusehen; eine Untersagung der Betriebsstillegung kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 08.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


15.05.2025

Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen

Das BFH-Urteil bringt Klarheit: Die unionsrechtswidrige Einbehaltung oder verspätete Erstattung von Kapitalertragsteuer verpflichtet den deutschen Fiskus zur Verzinsung.

weiterlesen
Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen

Meldung

©beebright/fotolia.com


15.05.2025

Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Cyberversicherungen gewinnen in Deutschland an Bedeutung, insbesondere bei größeren Unternehmen und in risikobehafteten Branchen.

weiterlesen
Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Steuerboard

Cornelius L. Roth


14.05.2025

Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligungen an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)

Ob der „ganze Gewinn“ im Sinne des § 14 KStG abgeführt wird, wenn an der Organgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht, die mit einer Gewinnzuweisung an den Gesellschafter (Mitunternehmer) verbunden ist, wird von der Literatur, der Finanzverwaltung und von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Mit Urteil vom 11.12.2024 (I R 33/22) hat der BFH hierzu erstmals Stellung bezogen.

weiterlesen
Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligungen an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank