• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

13.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

Beitrag mit Bild

©mstaniewski/fotolia.com

Der Informationsanspruch der Personalvertretung Kabine der Air Berlin bezüglich der Betriebsstilllegung ist erfüllt und es kann der Fluggesellschaft nicht untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden.

Die Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Personalvertretung machte geltend, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.

Untersagung der Betriebsstillegung kommt nicht in Betracht

Das ArbG Berlin hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt; das LArbG Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 08.12.2017 (6 TaBVGa 1484/17) zurückgewiesen und die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt anzusehen; eine Untersagung der Betriebsstillegung kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 08.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht