• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

13.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

Beitrag mit Bild

©mstaniewski/fotolia.com

Der Informationsanspruch der Personalvertretung Kabine der Air Berlin bezüglich der Betriebsstilllegung ist erfüllt und es kann der Fluggesellschaft nicht untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden.

Die Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Personalvertretung machte geltend, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.

Untersagung der Betriebsstillegung kommt nicht in Betracht

Das ArbG Berlin hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt; das LArbG Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 08.12.2017 (6 TaBVGa 1484/17) zurückgewiesen und die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt anzusehen; eine Untersagung der Betriebsstillegung kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 08.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank