• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

13.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Air Berlin: Zum Informationsanspruch bei Betriebsstilllegung

Beitrag mit Bild

©mstaniewski/fotolia.com

Der Informationsanspruch der Personalvertretung Kabine der Air Berlin bezüglich der Betriebsstilllegung ist erfüllt und es kann der Fluggesellschaft nicht untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden.

Die Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Personalvertretung machte geltend, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.

Untersagung der Betriebsstillegung kommt nicht in Betracht

Das ArbG Berlin hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt; das LArbG Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 08.12.2017 (6 TaBVGa 1484/17) zurückgewiesen und die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt anzusehen; eine Untersagung der Betriebsstillegung kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 08.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)