07.08.2018

Meldung, Steuerrecht

AIA: 1,5 Millionen Steuerdatensätze erhalten

Beitrag mit Bild

©valerybrozhinsky/fotolia.com

Beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) sind im September vergangenen Jahres von ausländischen Behörden 1,5 Millionen Datensätze nach Deutschland übermittelt worden.

Der zwischen Deutschland und 49 Staaten beziehungsweise Gebieten vorgenommene Austausch soll im kommenden September erneut vorgenommen werden. Diesmal erfolge der Austausch zwischen Deutschland und 102 Staaten beziehungsweise Gebieten, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3630) auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Ergebnisse weit über Durchschnitt

Mit der Zuordnung der übermittelten Daten zu den jeweiligen Steuerpflichtigen durch das Bundeszentralamt für Steuern zeigt sich die Bundesregierung sehr zufrieden: „Die Ergebnisse liegen weit über dem Durchschnitt sonst üblicher Ergebnisse bei automatisierten Zuordnungsläufen.“ Mit der Auswertung der Daten in den Landesfinanzbehörden soll Mitte 2020 begonnen werden.

Volumen von Einkünften in Höhe von 58 Milliarden

In den Datensätzen sei ein Volumen von Einkünften in Höhe von 58 Milliarden Euro und von Kontoständen in Höhe von 85 Milliarden Euro enthalten. Die Daten würden allerdings keine Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in Deutschland enthalten, sondern seien lediglich ein Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen aus dem Ausland und Ausgangspunkt für weitere Prüfungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, aufgrund des Informationsaustausches bestehe ein „hohes Entdeckungsrisiko für Steuerpflichtige, die nicht alle entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben“

(Dt. Bundestag, hib vom 07.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht