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15.06.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 das Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen. Es legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind.

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Der AI Act (KI-Verordnung) schafft einen unionsweit geltenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen. Dies soll Innovation fördern, Grundrechte schützen und Vertrauen in KI stärken. Die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umzusetzen, das ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Sie schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland. Am Donnerstag, den 11.06.2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf mit leichten Änderungen beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Orientierung für Unternehmen, Bündelung von Expertise

Der Gesetzentwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen. Dabei wird auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.

Kernelement des Entwurfs ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Dort entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Dieses bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und bietet Informationen für Unternehmen.

Reallabore zur Erprobung neuer Technologien

Die Bundesnetzagentur wird auch Aufgaben bei der Innovationsförderung erhalten: Insbesondere soll sie mindestens ein KI-Reallabor einrichten, um dort innovative KI-Systeme testen zu können.


Bundesregierung vom 12.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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